Hausregeln ab 07.04.2021 mit Änderung der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung des Bundes
Aufgrund einer Änderung der 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung des Bundes wurden auch unsere Hausregeln erneut angepasst.
Wesentliche Änderung: Es sind ab dem 7. April 2021 für jede/n BewohnerIn vier Besuche mit jeweils höchstens zwei Personen pro Woche zulässig. Die Registrierung mit Vorlage eines aktuellen negativen Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden) bzw. PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) bleibt gleich, ebenfalls das Tragen einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP-2.