1) Wieviel kostet ein Heimplatz?
Siehe Rubrik Tarife und sonstige Kosten
2) Gibt es einen Zuschuss zur Bezahlung der Heimkosten?
Grundsätzlich nicht. Die Heimgebühren sind aus dem laufenden Einkommen (Pension und Pflegegeld) zu finanzieren.
3) Kann sich nur jemand mit einer hohen Pension den Heimplatz leisten?
Grundsätzlich entscheidet nicht die Höhe des Einkommens, ob jemand einen Heimplatz erhält. Ausschlaggebend ist der Bedarf. Kann der Betroffene die Heimkosten nicht über das laufende Einkommen finanzieren, ist beim Sozialhilfeträger (Land Tirol bzw. der Wohnsitzgemeinde vor Heimantritt) ein Antrag auf Mindestsicherung einzubringen. Im Zuge des eingeleiteten Verfahrens werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers geprüft. Stellt sich heraus, dass tatsächlich eine Notlage gemäß dem Tiroler Mindestsicherungsgesetz gegeben ist, finanziert das Land Tirol und die Gemeinde einen Teil der Heimkosten mit.
4) Wie erfolgt die Einstufung in die Tarifklasse?
Die Einstufung gem. Bundespflegegeldgesetz ist ausschlaggebend. Der vom Vertrauensarzt der zuständigen Pensionsversicherung bzw. vom Amtsarzt festgestellte Pflegeaufwand drückt sich in der per Bescheid festgesetzten Pflegegeldstufe aus. Diese Einstufung korrespondiert mit der Einstufung im Heim wie folgt:
Bundespflegegeld Stufe Tarif
0 Wohnheim
1 Betreuung 1
2 Betreuung 2
3 Teilpflege 1
4 Teilpflege 2
5 Vollpflege VP 5
6 Vollpflege VP 6
7 Vollpflege VP 7
5) Ist es möglich, das Heim wieder zu verlassen?
Die Heimaufnahme muss nicht bedeuten, dass eine Rückkehr in die alte Wohnung ausgeschlossen ist. Der Bewohner kann jederzeit das Heim verlassen.
6) Gibt es eine Hausordnung?
Ja – Die Hausordnung lässt sich mit folgenden Worten am besten umschreiben: Die Freiheit des einzelnen endet dort wo sie die Freiheit des Mitbewohners einschränkt. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Zusammenlebens in einer Hausgemeinschaft. Grundsätzlich wird gewünscht, dass die BewohnerInnen ihr Zimmer wie eine kleine Wohnung betrachten. Kommen und Gehen ist, vorausgesetzt die gesundheitlichen Umstände lassen dies zu, jederzeit möglich. Die BewohnerInnen verfügen über einen eigenen Haus- wie Zimmerschlüssel.
(detaillierte Hausordnung siehe unter "Downloads - Musterheimvertrag mit Hausordnung)
7) Werden die Medikamente von Haus gestellt?
Nein – Die Medikamente werden von der Apotheke geliefert. Die anfallenden Rezeptgebühren bzw. Kosten für Medikamente müssen direkt mit der Apotheke verrechnet werden. Das Pflegepersonal bzw. die Heimleitung bietet diesbezüglich Hilfestellungen an.
8) Ist die Fußpflegerin und die Friseurin im Heimpreis inbegriffen?
Nein – Diese kommen regelmäßig ins Haus, die BewohnerInnen melden sich nach Bedarf auf der jeweiligen Station an.
9) Wird die Bewohnerwäsche in der hauseigenen Wäscherei gewaschen?
Ja – Damit alle Wäschestücke wieder richtig zugeordnet werden können, müssen alle unmarkierten Wäschestücke, die von uns gewaschen werden sollen, von der Wäscherei markiert werden (Namensetikette). Bettwäsche kann (muß aber nicht) mitgebracht werden. Handtücher etc. werden von uns gestellt.
10) Sind die Ausflüge gesondert zu finanzieren?
Der Großteil wird aus Spendengelder finanziert.
11) Sind Haustiere erlaubt?
Katzen, Vögel oder Zierfische etc. könnnen nach Absprache mit der Heimleitung gerne mitgebracht werden.