Welche Kriterien sind zu erfüllen, dass Sie aufgenommen werden?
1. Antragstellung direkt beim Wohn - und Pflegeheim
Die Wohngemeinde muss den Antrag befürworten bzw. eine Stellungnahme zur finanziellen Situation des Aufnahmewerbers abgeben.
2. Sie sind BürgerIn der Unteren Schranne (Ebbs, Erl, Niederndorf, Niederndorferberg, Rettenschöss und Walchsee)
3. Bei Auswärtigen – Verrechnung des Auswärtigenzuschlages
Der Auswärtigenzuschlag beträgt im Haus Roßbachweg 10 monatlich € 371,70 und im Haus Ebbsbachweg 16 (Sozialzentrum) monatlich € 453,30 zuzüglich 10 % MwSt.
Die Bezahlung ist vom Antragsteller direkt bei seiner Wohnsitzgemeinde zu beantragen.
Die Verrechnung der Heimkosten ist davon abhängig, welches Pflegegeld der Antragsteller bezieht.
Siehe auch: Aktuelle Tarife
Bei Bezahlung der Heimkosten wird von SelbstzahlerInnen und TeilzahlerInnen gesprochen.